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Ihr Betrieb ist zu
klein für eine eigene Software?
Kein Problem!
Wir verkaufen nicht nur Software, sondern wenden diese auch in unserem
Zweitbetrieb selbst an!
Als Dienstleistungen bieten
wir an:
Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle Ihrer Finanzbuchhaltung und
Lohnbuchhaltung anhand der täglich anfallenden Geschäftsvorfälle und
Übernehmen der monatlichen Datenverarbeitung!
Gerne unterbreiten wir Ihnen
ein entsprechendes Angebot!
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung
Wir sind Mitglied im Niederländische
Belasting-Adviseur,
NL-STB-in-NL Berufsverband NL
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