Buchführung - 1
   

Ihr Betrieb ist zu klein für eine eigene Software?

Kein Problem!

Wir verkaufen nicht nur Software, sondern wenden diese auch in unserem Zweitbetrieb selbst an!

Als Dienstleistungen bieten wir an:
Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle Ihrer Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung anhand der täglich anfallenden Geschäftsvorfälle und Übernehmen der monatlichen Datenverarbeitung!

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot!

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung
 
Wir sind Mitglied im Niederländische Belasting-Adviseur, NL-STB-in-NL Berufsverband NL